Zu den bei ebuchen.de gebuchten Reisen bieten wir Ihnen Schutz vor Reiserücktrittkosten an. Dazu gelten folgende Tarife zu nachgenannten Bedingungen:
Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen für Reiserücktrittkosten-Schutz Tritt die geschüzte Person vor Antritt der Reise oder vor Beginn der Seminarveranstaltung zurück, erstattet ebuchen.de die anfallenden Stornogebühren, wenn entweder die Reiseunfähigkeit der geschüzten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise bzw. der Seminarveranstaltung oder die planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann und wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist: d) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der stornierten Reise vorzulegen. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte. § 2 Selbstbehalt Grundsätzlich trägt die geschüzte Person bei jedem Entschädigungsfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-€ je Person. Artikel 1 Geschützte Personen Vor Reise-Rücktrittkosten geschütze Personen sind die namentlich genannten Personen oder der in der Buchungsbestätigung beschriebene Personenkreis. Artikel 2 Geschützte Reise Der Schutz gilt nur für die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Reise. Artikel 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Schutz a) beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt b) endet mit Antritt der Reise zum vereinbarten Zeitpunkt Artikel 4 Prämie Die Prämie ist bei Aushändigung der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Ist die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, so besteht keine Verpflichtung zur Leistung! Artikel 5 Einschränkung des Schutzes Schutz besteht nicht bei Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse und Kernenergie. Artikel 6 Obliegenheiten nach Eintritt des Leistungsfalles: Die versicherte Person ist verpflichtet, a) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte; b) den Schaden unverzüglich anzuzeigen; c) jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, Originalbelege einzureichen und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte. Artikel 7 Zahlung der Entschädigung 1. Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen. 2. Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Artikel 8 Ansprüche gegen Dritte Schadenersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zu der Höhe, in der im Entschädigungsfall eine Entschädigung geleistet wird, an ebuchen.de über. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, eine Abtretungserklärung gegenüber ebuchen.de abzugeben. Artikel 9 Besondere Verwirkungsgründe / Klagefrist Ebuchen.de ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn a) die versicherte Person ebuchen.de nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind; b) eine Erstattung abgelehnt wurde und der Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt erst, nachdem ebuchen.de den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen schriftlich abgelehnt hat. Artikel 10 Kündigung nach dem Versicherungsfall Nach Eintritt eines Entschädigungsfalles können der vor Reise-Rücktrittkosten Geschütze und ebuchen.de den Reise-Rücktrittschutz kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Reise-Rücktrittkosten Geschütze kann bestimmen, ob seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Die Kündigung von ebuchen.de wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Reise-Rücktrittkosten Geschütze, frühestens jedoch mit Beendigung der entsprechenden Reise, wirksam. Artikel 11 Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht Gerichtsstand für Klagen des Reise-Rücktrittkosten Geschützen ist Legden. Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht. Schadenmeldungen, eine kurze Schadenschilderung und die entsprechenden Nachweise im Original senden Sie bitte unverzüglich an: ebuchen.de GmbH eMail: info@ebuchen.de Geschäftsführer: Bernhard Schiermann Sitz der Gesellschaft: Legden (HRB 3028)
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