Rad & Reisen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
1.1 Auf Grundlage der in diesem Prospekt angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet zu einer Reise anmelden.

1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der RAD + REISEN GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese bedarf keiner bestimmten Form - der RAD + REISEN GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung (= Rechnung) übermittelt.

1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch uns ist eine Anzahlung von 20% je Person zu leisten bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage, spätestens 15 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.

1.4 Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.

1.5 Bei der gleichzeitigen Buchung von mindestens sechs Personen gewähren wir einen RAD + REISEN Gruppenrabatt auf den Reisegrundpreis. Gruppenrabatte gelten auch bei Bonus-Radtouren. Voraussetzung ist eine gemeinschaftliche Anmeldung und Rechnungsstellung, sowie die Zahlung des Gesamtreisepreises in 2 Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung). Bei Bezahlung in mehr als 2 Teilbeträgen, (ausgen. nachträglich und kurzfristig zugebuchte Leistungen) verfällt der Gruppenrabatt.

2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung
2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:
- bis zum 28. Tag vor Reiseantritt: 20 %, jedoch min. 50 € pro Person
- ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
- ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %
- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 %
- ab 3. Tag und „No Show“: 90 %

Für ALLE kombinierten Touren mit RAD + SCHIFF gelten gesonderte Bedingungen:
- bis zum 84. Tag vor Reisebeginn: 10 %, jedoch min. 50 € pro Person
- ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt: 30 %
- ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 60 %
- ab 27. Bis 4. Tag vor Reiseantritt: 80%
- ab 3. Tag und „No Show“: 90 %
Reiserücktritts- und Stornoversicherungen sind in unseren Reisepreisen nicht inkludiert.

2.2 Änderungswünsche des Kunden hinsichtlich Teilnehmer, Unterkunft, Verpflegungsart oder Ähnlichem sind bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von EURO 50,- je Änderungsvorgang möglich. Eine Umbuchung durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neubuchung möglich.

2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleitung in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen vor RAD + REISEN nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine anteilige Rückerstattung.


3. Rücktritt und Kündigung durch RAD + REISEN
3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann RAD + REISEN nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.

3.2 RAD + REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.

3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, ist RAD + ‚REISEN verpflichtet, dies dem Reisenden spätestens drei Wochen vor  Reisebeginn mitzuteilen.

3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn fest steht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird. 

4. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen dem für die Reisezeit aktuellen RAD + REISEN Katalog maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Ortsoder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.


5. Haftung und Haftungsbeschränkungen
5.1 RAD + REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Kataloges.

5.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

5.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und alleine zu verantworten.

5.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

5.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug, u. ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

5.6 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B. aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/ technischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.

5.7 Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (z.B. Umbau, Renovierungen, usw.) eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

5.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist unsere Haftung – gleich auch welchen Rechtsgrunds – auf die dreifache Höhe des Reisepreise beschränkt.

5.9 Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person.  Keinerlei Haftung übernehmen wir für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen, sowie für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreiten. Wir empfehlen Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket. 

5.10 Die Haftung für kundeneigene Fahrräder ist ausgeschlossen. Übernimmt RAD + REISEN den Transport kundeneigener Räder, sind allfällige daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen, es sei denn RAD + REISEN hätte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten. 

5.11 Unsere Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.


6. Preisanpassung
6.1 RAD + REISEN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. 

6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RAD + REISEN den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Vertrag zurückzutreten. 


7. Gewährleistung
7.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. RAD + REISEN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. 

7.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch RAD + REISEN kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Punkt 7.1 genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen. 

7.3 Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei uns geltend gemacht werden.


8. Mitwirkungspflicht
8.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er RAD + REISEN umgehend benachrichtigen.

8.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich RAD + REISEN GmbH zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

9. Absicherung von Kundengeldern
9.1 RAD + REISEN GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 1998/0074 eingetragen. Die von RAD + REISEN veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen Landesbank Burgenland, Raiffeisenstraße 1, 7001 Eisenstadt, Garantie Nr. 70.042.023 nach Maßgabe der österreichischen Reisebüroversicherung (RSV) versichert. Dies gilt für 
a) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und
b) notwendige Aufwendungen für die Rückreise.
c) Der Veranstalter übernimmt Kundengelder als Anzahlung/ Vorauszahlung bis maximal 20% des Reisepreises früher als 20 Tage vor Reiseantritt. Die erhöhte Absicherung (§ 4 Abs. 4 RSV) ist durch oben angeführte Bankgarantie gewährleistet. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler  Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1020 Wien Tel: 01/3172500, Fax: 01/3199367 anzumelden. Wichtige Information zur Insolvenzabsicherung: Zahlen Sie nicht mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt.


10. Sonstiges
10.1 Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden o. Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung.
10.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zollund Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
10.3 Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
10.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

Veranstalter:
RAD + REISEN GmbH
A-1220 Wien, Schickgasse 9
Tel.: +43 (0)1/405 38 73
Firmenbuchnummer 103860k
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums
nach
oben