Die Mecklenburger Radtour GmbH

Reisebedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein. 

1. Anmeldung zum Pauschalreisevertrag
a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.

b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet) erfolgen.

c) Erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.

d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen  oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche „Anmeldung abschicken“ bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.

e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.

f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung der Pauschalreise
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag für den Veranstalter gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.

b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.


3. Preise und Leistungen
a) Der Umfang der im Vertrag vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Inhalten in Verbindung mit dem für die Reise geltenden Reisekatalog des Veranstalters mit dessen Reiseausschreibung sowie sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung maßgeblich. 

b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.

c) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die für die Übernachtung bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen, müssen dort direkt beglichen werden. Leistungen aus Ihrer Reise, die Sie nicht in Anspruch nehmen, können von uns nicht erstattet werden.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
a) Bei Rad und Wanderreisen
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung.
  • Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises,
  • zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises
  • und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises.
  • Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrittes und nach Anreise ist nicht möglich. 
Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- €. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.

b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff:
ba) Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen
wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung.
Bei Rücktritt
  • zwischen dem 83. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr
  • zwischen dem 41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr,
  • zwischen dem27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr.
  • Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornogebühr.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrittes und nach Anreise ist nicht möglich.

bb) Bei den Rad & Schiff Reisen in Italien
gelten zudem gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen 
  • bis 90 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung.

Bei Rücktritt zwischen dem

  • 89. bis 60. Tag berechnen wir 40% Stornogebühr, zwischen dem
  • 59. bis 30. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem
  • 29. bis 07. Tag berechnen wir 85% Stornogebühr, zwischen dem
  • 06. Tag bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornogebühr.
  • Und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person.

bc) Bei den Rad & Schiff Reisen mit den Schiffen MS PATRIA / MS ANGELA ESMEE / MS ANNA MARIA AGNES/ MS GANDALF / MS MAGNIFIQUE I-III / MS BORDEAUX / MS ZWAANTJE / Segler ELIZABETH / Segler MARE fan FRYSLAN / Segler WAPPEN fan FRYSLAN / Segler LEAFDE fan FRYSLAN / Segler SOEVEREIN und MS MIRO gelten gesonderte Stornobedingungen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen

  • bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung.
Bei Rücktritt zwischen dem
  • 84. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem
  • 42. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem
  • 28. bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornogebühr.
  • Und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person.

Bd) Bei den Rad & Schiff Reisen in Kroatien gelten gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen

  • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person in Rechnung.
Bei Rücktritt zwischen dem

  • 59. bis 31. Tag 30 % Stornogebühren, vom
  • 30. bis 21. Tag 50 % Stornogebühren, vom
  • 20. bis 11. Tag 70 % Stornogebühren, vom
  • 10. bis 01. Tag 90 % Stornogebühren des Rechnungsbetrages.
  • Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir den vollen Reisepreis. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. 
Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 90. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- €. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 89. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln. Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 50,- € in Rechnung. Der Kunde hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigungspauschale sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale anzeigt. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen an Ersparnis erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Über den Reiseveranstalter vermittelte Prämien von Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Das gemäß § 651e BGB festgelegte Recht, einen für die Reise geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen, bleiben durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 14 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde nach Beurteilung des Reiseveranstalters auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne diese reist, in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden oder andere Personen darstellt. Er erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich noch psychisch nicht gewachsen ist, die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist. Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.


6. Mitwirkungspflicht des Kunden/Gewährleistung/Kündigung
Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.  Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunden dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels für den Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht mehr zuzumuten ist. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.


7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
Unsere Haftung ist ausgeschlossen und beschränkt, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt und ausgeschlossen ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers zu verantworten hat. Für das Einhalten der Pass-, Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken wird ausgeschlossen, wenn diese Schäden aufgrund des Alters des Gepäckstückes oder wegen Verschleiß des Gepäckstückes beim Tragen oder Anheben nicht vermeidbar waren (wie z.B. defekter oder abgerissener Koffergriff oder Schäden an der Außenhülle). Wir empfehlen Ihnen, für die nach dieser Klausel nicht abgedeckten Risiken, den „Rundum Sorglos-Schutz“ der ERV oder eine separate Reisegepäck- Versicherung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren. 


8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief) wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag die dem vertraglichen Reiseende folgt. Schweben zwischen Kunde und Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 


9. Sonstiges:
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten behandeln wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Leistungs –und Erfüllungsort ist Stralsund. Zusatz-Reisebedingungen - Rad- und Schiffstour Donau-Radweg Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

a. Bei einer auf den Kabinenplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. 

b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Kabinenplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- und Ländergebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.


10. Reiseunterlagen:
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten. Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen, notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,- bis 35,- € stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Reiseunterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.


11. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff:
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die restlichen Reiseunterlagen wie Kartenmaterial und Routenbeschreibung. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätzliche Unterlagen sind ausschließlich vor Ort verfügbar. 


12. Vermittlung von Fremdleistungen
In Verbindung mit einer Mecklenburger Radtour Reise kann der Kunde eine Bahnfahrt zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierbei nicht möglich und nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle. Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner. 


13. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Rad- und Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.


14. Wichtig für Ihre Reise ist:
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.


15. Versicherungen:
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung Information zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Preise des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit.


16. Kundengeldabsicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65193 Wiesbaden. www.ruv.de 


Reiseveranstalter:
Die Mecklenburger Radtour GmbH
Zunftstraße 4 · 18437 Hansestadt Stralsund
HRB 8499 - Amtsgericht Stralsund
Geschäftsführer: Thomas Eberl
Tel 0049-(0)3831-30676-0
Fax 0049-(0)3831-30676-19
email: info@mecklenburger-radtour.de
Stand Juni 2018

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