Actieve Vaarvakanties

Allgemeine Geschäftsbedingungen Actieve Vaarvakanties:
1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
1.1 Auf Grundlage der im Katalog oder auf der Website angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich oder via Internet zu einer Reise anmelden.
1.2 Mit der Reiseanmeldung/Buchung bietet der Kunde der Actieve Vaarvakanties den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung - diese bedarf keiner bestimmten Form - der Actieve Vaarvakanties zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung (=Rechnung) übermittelt.
1.3 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung durch uns ist eine Anzahlung von 25% je Person zu leisten bzw. frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Anfang der Reise. Die Restzahlung erfolgt spätestens 20 Tage vor Reiseantritt. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
1.4. Bei Banküberweisung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.

2. Reiserücktritt – Ersatzteilnehmer - Umbuchung
2.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts sind folgende Storno-Gebühren vom Reisepreis fällig:
2.1.1 Annulierung individuelle Teilnehmer: Wenn eine Reservierung annuliert wird, werden für jeden Teilnehmer Annulierungskosten in Rechnung gebracht.

  • Bis zum 84. Tag vor Anreise 10%, jedoch mindestens EURO 50,- pro Person.
  • Ab dem 83. Tag bis zum 42. Tag vor Anreise 30%
  • Ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise 60%
  • Ab dem 27. bis zum 4. Tag vor Anreise 80%
  • Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
2.1.2 Annulierung Gruppen ab 10 Personen: Wenn eine Reservierung annuliert wird, werden für jeden Teilnehmer Annulierungskosten in Rechnung gebracht.

  • Mehr als 30 Wochen im Voraus: 10% des Reisepreises.
  • 30 bis 20 Wochen im Voraus: 30% des Reisepreises.
  • 20 bis 15 Wochen im Voraus: 50% des Reisepreises.
  • 15 bis 12 week im Voraus: 80% des Reisepreises.
  • Weniger als 12 Woche im Voraus: 100% des Reisepreises.
2.2 Eine Umbuchung durch den Kunden auf eine andere Reise oder einen anderen Termin ist nur in Form einer Stornierung (lt. Stornobedingungen Pkt. 2.1) und anschließender Neubuchung möglich.
2.3 Nimmt der Reisende eine einzelne Reiseleitung in Folge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor Actieve Vaarvakanties zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf eine anteilige Rückerstattung.

3. Rücktritt und Kündigung durch Actieve Vaarvakanties
3.1 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen, u. ä.) oder sollte bei einer Reise die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Actieve Vaarvakanties nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.
3.2 Actieve Vaarvakanties ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest steht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.
3.3 Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, ist Actieve Vaarvakanties verpflichtet, dies dem Reisenden spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.
3.4 Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche,

4. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen dem für die Reisezeit aktuellen Actieve Vaarvakanties Internetzeite maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.

5. Haftung und Haftungsbeschränkungen
5.1 Actieve Vaarvakanties haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Kataloges.
5.2 Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
5.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.
5.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
5.5 Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein (z.B. aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf Reisepreisminderung. Bei Schiffsreisen können bei nautischen/technischen Anforderungen Teilstrecken auch per Bustransfer zurückgelegt werden. Bei Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
5.6 Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (z.B. Umbau, Renovierungen, usw. ) eine vorgesehen Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
5.7 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist unsere Haftung – gleich aus welchen Rechtsgrunds – auf die dreifache Höhe des Reisepreise beschränkt.
5.8 Sollte ein Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. Wir empfehlen Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
5.9 Die Haftung für kundeneigene Fahrräder ist ausgeschlossen.
5.10 Unsere Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Preisanpassung
6.1 Actieve Vaarvakanties behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechen zu ändern.
6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Actieve Vaarvakanties den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Vertrag zurückzutreten.
insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn fest steht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird.

7. Gewährleistung
7.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Actieve Vaarvakanties kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektivem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Reiseleiter vor Ort zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch Actieve Vaarvakanties kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises in Schriftform verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer z.1 genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
7.3 ‘Eventuelle Ansprüche müssen spätesten bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei uns geltend gemacht werden.

8. Mitwirkungspflicht
8.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er Actieve vaarvakanties umgehend benachrichtigen.
8.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer 8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Sonstiges
9.1 Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung.
9.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
9.3 Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.
9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.
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