Reiseschutz - Bedingungen
Zu den bei ebuchen.de gebuchten Reisen bieten wir Ihnen Schutz vor Reiserücktrittkosten an.
Dazu gelten folgende Tarife zu nachgenannten Bedingungen:
Tariftabelle:
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Reisepreis pro Person
bzw. Mietpreis / Person |
Preis / Pers. in €:
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bis 200,- €
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12,-
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bis 300,- €
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15,-
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bis 400,- €
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17,-
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bis 500,- €
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19,-
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bis 600,- €
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22,-
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bis 700,- €
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24,-
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bis 800,- €
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26,-
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bis 900,- €
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28,-
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bis 1.000,- €
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31,-
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bis 1.200,- €
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35,-
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bis 1.400,- €
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39,-
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bis 1.600,- €
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45,-
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bis 1.800,- €
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52,-
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bis 2.000,- €
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59,-
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bis 2.500,- €
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77,-
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bis 3.000,- €
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92,-
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bis 3.500,- €
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109,-
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bis 4.000,- €
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118,-
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bis 5.000,- €
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135,-
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bis 6.000,- €
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179,-
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bis 8.000,- €
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237,-
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Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen für Reiserücktrittkosten-Schutz
Schutz besteht nach Prämienzahlung für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen und Reise im Rahmen der dort dokumentierten Tarife für den Fall, dass die geschüzte Person vorzeitig von der gebuchten Reise zurücktreten muß. Gilt nicht für eine bereits angetretene Reise (Reise-Abbruch-Schutz).
§ 1 Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung (Stornierung)
1. Mögliche Rücktrittsgründe, die dem Reise-Rücktrittkosten-Schutz unterliegen:
Tritt die geschüzte Person vor Antritt der Reise oder vor Beginn der Seminarveranstaltung zurück, erstattet ebuchen.de die anfallenden Stornogebühren, wenn entweder die Reiseunfähigkeit der geschüzten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise bzw. der Seminarveranstaltung oder die planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann und wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist:
a) Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer Risikoperson;
b) Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruchdiebstahl) Dritter, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit der versicherten Person notwendig ist;
c) Verlust des Arbeitsplatzes der geschüzten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;
d) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die geschüzte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;
e) unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem Kostenträger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul- / Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person.
2. Risikopersonen
Risikopersonen sind:
a) die Angehörigen der versicherten Person;
b) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und vor Reise-Rücktrittkosten geschützt haben und deren Angehörige;
c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen.
3. Obliegenheiten bei Anspruch.
Die geschüzte Person ist verpflichtet,
a) nach Eintritt des entsprechenden Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten;
b) sofern weitere Personen diese Reise angetreten haben, muß die entsprechende Nichtteilnahme, sowie die neue Zimmerbelegung vom jeweiligen Hotel bestätigt und vorgelegt werden.
c) einen schweren Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest, psychiatrische Erkrankungen durch ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie, den Tod durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen. Bei einem schweren Unfall und einer unerwarteten schweren Erkrankung sind zum Nachweis des Schadens zusätzlich auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest vorzulegen. Ebuchen.de hat das Recht, die Frage der Reiseunfähigkeit aufgrund eines schweren Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch fachärztliche Gutachten überprüfen zu lassen;
d) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers vorzulegen;
e) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der stornierten Reise vorzulegen.
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte.
§ 2 Selbstbehalt
Grundsätzlich trägt die geschüzte Person bei jedem Entschädigungsfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-€ je Person.
Artikel 1 Geschützte Personen
Vor Reise-Rücktrittkosten geschütze Personen sind die namentlich genannten Personen oder der in der Buchungsbestätigung beschriebene Personenkreis.
Artikel 2 Geschützte Reise
Der Schutz gilt nur für die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Reise.
Artikel 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Schutz
a) beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt
b) endet mit Antritt der Reise zum vereinbarten Zeitpunkt
Artikel 4 Prämie
Die Prämie ist bei Aushändigung der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Ist die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, so besteht keine Verpflichtung zur Leistung!
Artikel 5 Einschränkung des Schutzes
Schutz besteht nicht bei Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse und Kernenergie.
Artikel 6 Obliegenheiten nach Eintritt des Leistungsfalles:
Die versicherte Person ist verpflichtet,
a) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte;
b) den Schaden unverzüglich anzuzeigen;
c) jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, Originalbelege einzureichen und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung Einfluss weder auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte.
Artikel 7 Zahlung der Entschädigung
1. Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen.
2. Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Artikel 8 Ansprüche gegen Dritte
Schadenersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zu der Höhe, in der im Entschädigungsfall eine Entschädigung geleistet wird, an ebuchen.de über. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, eine Abtretungserklärung gegenüber ebuchen.de abzugeben.
Artikel 9 Besondere Verwirkungsgründe / Klagefrist
Ebuchen.de ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
a) die versicherte Person ebuchen.de nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind;
b) eine Erstattung abgelehnt wurde und der Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt erst, nachdem ebuchen.de den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen schriftlich abgelehnt hat.
Artikel 10 Kündigung nach dem Versicherungsfall
Nach Eintritt eines Entschädigungsfalles können der vor Reise-Rücktrittkosten Geschütze und ebuchen.de den Reise-Rücktrittschutz kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Reise-Rücktrittkosten Geschütze kann bestimmen, ob seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Die Kündigung von ebuchen.de wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Reise-Rücktrittkosten Geschütze, frühestens jedoch mit Beendigung der entsprechenden Reise, wirksam.
Artikel 11 Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Klagen des Reise-Rücktrittkosten Geschützen ist Legden. Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht.
Schadenmeldungen, eine kurze Schadenschilderung und die entsprechenden Nachweise im Original senden Sie bitte unverzüglich an:
ebuchen.de GmbH
Johannes Wiese 11
D - 48739 Legden
Tel. +49 (0) 25 66 / 90 90 10
Fax. +49 (0) 25 66 / 90 90 120
eMail: info@ebuchen.de
Geschäftsführer: Bernhard Schiermann
Sitz der Gesellschaft: Legden (HRB 3028)




