ebuchen.de Reiseschutz

Es gelten folgende Bedingungen

Zu den bei ebuchen.de gebuchten Reisen und den zugleich abgeschlossenen Reise-Rücktrittkosten-Schutz:

Schutz (ist nur möglich bis Endalter 68 Jahre, bei mindestens 8 Reiseteilnehmer und auch nur dann, wenn für alle Reiseteilnehmer Schutz gebucht und auch die entsprechende Prämie dafür im Zuge der Anzahlung gezahlt wurde) besteht vor Stornokosten, entweder ohne Selbstbehalt oder mit einem Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, aber min. 35,-€ pro geschützte Person und Reise im Rahmen der folgenden Tariftabelle für den Fall, dass die geschützte Person vorzeitig von der gebuchten Reise zurücktreten muss. Gilt nicht für eine bereits angetretene Reise (Reise-Abbruch-Schutz, Definition ist allg. beschrieben).
Für Reiseteilnehmer, die älter als 68 Jahre sind, gilt grundsätzlich ein Selbstbehalt von 35%. Auch dann, wenn sie fälschlicherweise die Prämie gezahlt haben, die ohne Selbstbehalt gelten sollte.
Vertragspartner sind dabei ausschließlich der Reiseanmelder und ebuchen.de GmbH. Die geschützten Personen sind Bestandteil des Vertrages. Die Abwicklung erfolgt grundsätzlich über den Reiseanmelder. Dieser erklärt auch, auf welches Konto evtl. Erstattungen erfolgen sollen.


Die Preise können Sie der Tariftabelle entnehmen. Bei Fragen scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren. Jetzt zur Kontakt-Seite wechseln.

Reisepreis
oder Mietpreis
pro Person:


Anfallende Prämie bei 20% Selbstbehalt (min. 35,- Euro) pro Person:Anfallende Prämie ohne Selbstbehalt
pro Person
:
bis 200,00 € 12,00 € 17,00 €
bis 300,00 € 15,00 € 19,00 €
bis 400,00 € 17,00 € 21,00 €
bis 500,00 € 19,00 € 23,00 €
bis 600,00 € 22,00 € 29,00 €
bis 700,00 € 24,00 € 32,00 €
bis 800,00 € 26,00 € 35,00 €
bis 900,00 € 28,00 € 38,00 €
bis 1.000,00 € 31,00 € 42,00 €
bis 1.200,00 € 35,00 € 47,00 €
bis 1.400,00 € 39,00 € 52,00 €
bis 1.600,00 € 45,00 € 60,00 €
bis 1.800,00 € 52,00 € 70,00 €
bis 2.000,00 € 59,00 € 79,00 €
bis 2.500,00 € 77,00 € 104,00 €
bis 3.000,00 € 92,00 € 124,00 €
bis 3.500,00 € 109,00 € 147,00 €
bis 4.000,00 € 118,00 € 159,00 €
bis 5.000,00 € 135,00 € 182,00 €
bis 6.000,00 € 179,00 € 242,00 €
bis 8.000,00 € 237,00 € 320,00 €

Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen für Reiserücktrittkosten-Schutz

§ 1 Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung (Stornierung)

1. Mögliche Rücktrittsgründe, die dem Reise-Rücktrittkosten-Schutz unterliegen:

Tritt die geschützte Person vor Antritt der Reise oder vor Beginn der Seminarveranstaltung zurück, erstattet ebuchen.de die anfallenden Stornogebühren, wenn entweder die Reiseunfähigkeit der geschützten Person nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise bzw. der Seminarveranstaltung oder die planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann (ausgenommen: Corona-Erkrankung) und wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist:

a) Tod, schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der geschützten Person oder einer Risikoperson. (bei Schwangerschaft greift der Schutz für die Risikoperson nur dann, wenn es Komplikationen gibt!)

b) Schaden am Eigentum der geschützten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruchdiebstahl) Dritter, sofern der Schaden erheblich ist oder zur Schadenfeststellung die Anwesenheit der geschützten Person notwendig ist;

c) Verlust des Arbeitsplatzes der geschützten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber;

d) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die geschützte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;

e) unerwartete Einberufung der geschützten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem Kostenträger übernommen werden;

f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der geschützten Person an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul- / Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die geschützte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die geschützte Reisezeit fällt;


2. Risikopersonen

Risikopersonen sind:

a) die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) der geschützten Person;

b) diejenigen, die gemeinsam mit der geschützten Person eine Reise gebucht und sich vor Reise-Rücktrittkosten geschützt haben sowie deren Angehörige;

c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Haben mehr als ZWEI Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der geschützten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen.

 

3. Obliegenheiten bei Anspruch.

Die geschützte Person ist verpflichtet,
a) nach Eintritt des entsprechenden Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten;

b) sofern weitere Personen diese Reise angetreten haben, muss die entsprechende Nichtteilnahme der geschützten Person, sowie die neue Zimmerbelegung vom jeweiligen Hotel oder Reiseleiter bestätigt und vorgelegt werden.

c) einen schweren Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest, psychiatrische Erkrankungen durch ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie und auch nur dann, wenn die geschützte Person noch nie zuvor an eine Erkrankung dieser Art erkrankt war, den Tod durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen. Bei einem schweren Unfall und einer unerwarteten schweren Erkrankung sind zum Nachweis des Schadens zusätzlich auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest vorzulegen. Ebuchen.de hat das Recht, die Frage der Reiseunfähigkeit aufgrund eines schweren Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch fachärztliche Gutachten überprüfen zu lassen. Ebuchen.de behält sich ebenfalls vor, Leistungsansprüche zu verweigern, wenn keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind: Gastroenteritis, (Magen- u. Darmprobleme), persönlich empfundene Unpässlichkeit, selbst dann, wenn ein Arzt dies bestätigt.

d) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers vorzulegen;

e) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der stornierten Reise vorzulegen.

Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte.



§ 2 Selbstbehalt

Grundsätzlich trägt die geschützte Person bei jedem Entschädigungsfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 35,-€ je Person.

Artikel 1 Geschützte Personen
Vor Reise-Rücktrittkosten geschützte Personen sind die namentlich genannten Personen oder der in der Buchungsbestätigung beschriebene Personenkreis.

Artikel 2 Geschützte Reise
Der Schutz gilt nur für die in der Buchungsbestätigung beschriebenen Reise.

Artikel 3 Beginn und Ende des Rücktrittkostenschutzes
Der Schutz
a) beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt
b) endet mit Antritt der Reise zum vereinbarten Zeitpunkt

Artikel 4 Prämie
Die Prämie ist bei Aushändigung der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Ist die Prämie nicht fristgerecht bezahlt, so besteht keine Verpflichtung zur Leistung!

Artikel 5 Einschränkung des Schutzes
Schutz besteht nicht bei Schäden durch Streik, innere Unruhen, höhere Gewalt, Epedemien, Pandemien, Kriegsereignisse und Kernenergie.

Artikel 6 Obliegenheiten nach Eintritt des Leistungsfalles:
Die geschützte Person ist verpflichtet,
a) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte;
b) den Schaden unverzüglich anzuzeigen;
c) jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, Originalbelege einzureichen und ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden.
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, besteht keine Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung besteht zur Leistung insoweit Verpflichtung, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Entschädigungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang die die obliegende Leistung gehabt hätte.

Artikel 7 Zahlung der Entschädigung
1. Ist die Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen.
2. Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlagszahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.

Artikel 8 Ansprüche gegen Dritte
Schadenersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zu der Höhe, in der im Entschädigungsfall eine Entschädigung geleistet wird, an ebuchen.de über. Sofern erforderlich, ist die geschützte Person verpflichtet, eine Abtretungserklärung gegenüber ebuchen.de abzugeben.

Artikel 9 Besondere Verwirkungsgründe / Klagefrist
Ebuchen.de ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn
a) die geschützte Person ebuchen.de nach Eintritt des Leistungsanspruchs arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind;
b) eine Erstattung abgelehnt wurde und der Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt erst, nachdem ebuchen.de den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen schriftlich abgelehnt hat.

Artikel 10 Kündigung nach dem Schadensfall
Nach Eintritt eines Entschädigungsfalles können der vor Reise-Rücktrittkosten Geschützte und ebuchen.de den Reise-Rücktrittschutz kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Reise-Rücktrittkosten Geschützte kann bestimmen, ob seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Die Kündigung von ebuchen.de wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Reise-Rücktrittkosten Geschützten, frühestens jedoch mit Beendigung der entsprechenden Reise, wirksam.

Artikel 11 Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Klagen des Reise-Rücktrittkosten Geschützten ist das für den Unternehmenssitz von ebuchen.de zuständige Gericht.  Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht. Schadenmeldungen, eine kurze Schadenschilderung und die entsprechenden Nachweise im Original senden Sie bitte unverzüglich an:

ebuchen.de GmbH
Johannes Wiese 11
D - 48739 Legden
Tel. +49 (0) 25 66 / 90 90 10
Fax. +49 (0) 25 66 / 90 90 120

eMail: info@ebuchen.de

Geschäftsführer: Bernhard Schiermann

Sitz der Gesellschaft: Legden (HRB 3028)

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