Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pauschalreisen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Pauschalreisen, bei denen eine Gesamtheit von Reiseleistungen für Urlaubs- oder Erholungszwecke zur Verfügung gestellt wird. In allen anderen Fällen gelten die „Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen“ der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH.

1. Anmeldung

1.1. Die Buchung des Reisenden ist das Vertragsangebot. Sie erfolgt mit der Zusendung des Anmeldebogens oder einer telefonischen Willenserklärung. Der Reisevertrag kommt mit unserer Reisebestätigung zustande. Das Angebot ist unserer betreffender Prospekt oder die Leistungsbeschreibung unseres betreffenden individuellen Angebots.

1.2 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide Vertragspartner verbindlich, wenn Sie auf diese Änderung nicht innerhalb von 8 Tagen widersprechen.

1.3. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

2. Leistungen

2.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen in unserem konkreten Angebot oder unserem gültigen Prospekt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.2. Wir behalten uns vor, unsere Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der garantierten Reiseleistung darstellt. Eine Änderung einer oder mehrerer Leistungen kommt nicht in Betracht, wenn sie dem Reisenden nicht zumutbar ist. Eine Leistungsänderung ist nur zulässig, wenn sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erfolgt.

2.3. Flug, Zug-/Bus-/Taxigesellschaften erbringen ihre Beförderungsleistungen selbstverantwortlich und stehen dafür dem Reisenden gegenüber direkt ein.

2.4. Bei Gruppenreisen, die von uns betreut werden, können ausgeschriebene Programmpunkte ganz oder teilweise gestrichen werden, wenn mangelnde Disziplin und Ordnung eine Durchführung des geplanten Programms als unverantwortlich erscheinen lassen. Im Falle einer Nichtdurchführung entstehen für den Gast keine Schadensersatzansprüche.

2.5. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH überprüft sorgfältig die Vertragshotels. Die Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Die in den Prospekten genannten Klassifizierungen können von den DEHOGA Klassifizierungen abweichen. 

3. Leistungs- und Preisänderungen

DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Mehrwertsteuer oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich dies für die Beförderungskosten pro Person auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als drei Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde kostenlos von der Reise zurücktreten. Bei den Reisen zum Hof Beverland ist der Hof Beverland mit dem angebotenen Programm der Reisemittelpunkt. Das Hotel dient ausschließlich zur Übernachtung. Muss der Reiseveranstalter aus wichtigem Grund das Hotel umbuchen und bietet dem Kunden eine im Reisekatalog gleich klassifiziertes Hotel als Ersatz an, ist dies ohne einen Preisnachlass von dem Kunden hinzunehmen.

4. Vermittlung fremder Leistungen

4.1 Vermittelt DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Leistungen anderer Reiseveranstalter bzw. Einzelleistungen z.B. Führungen, Essen, Hotelübernachtungen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers/Reiseveranstalters.

4.2 DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets, öffentliche Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterkarten, Beherbergungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und wird dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH insoweit eine Vermittlungsleistung, wenn in der Reiseausschreibung / Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet in diesem Fall nicht für die Beförderungsleistung.

5. Gewährleistung

5.1. Abhilfe - Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können die von DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. 

5.2. Minderung des Reisepreises - Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurden. 

5.3. Rücktritt vom Vertrag - Leistet DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen. 

6. Mitwirkungspflicht 

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und der  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger oder von einem autorisierten Mitarbeiter der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. 

7. Zahlung

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 19 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht erfolgte oder verzögerte Zahlung die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages nicht berührt.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkret berechneten Stornoentschädigung kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen, die sich wie folgt berechnet: Bis 31 Tage vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 25 % des Reisepreises, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %, ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %, Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittskostenversicherungen oder Insolvenzversicherungen. Für die Buchung von Flugtickets als Einzelleistung zu Sondertarifen gelten gesonderte Stornobedingungen, die aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sind.

Werden auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Ortes des Reiseantritts, der Verpflegung oder des Reisetermins (Umbuchung) vorgenommen kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH hält sich vor, Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorzunehmen. 

5.1. Abhilfe - Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie können die von DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. 

5.2. Minderung des Reisepreises - Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurden. 

5.3. Rücktritt vom Vertrag - Leistet DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag schriftlich kündigen. Sie haben DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen. 

6. Mitwirkungspflicht 

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und der  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH mitzuteilen. Diese sind beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und es sich nicht um einen unverhältnismäßigen Aufwand handelt. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, so lassen Sie sich dieses vom Leistungsträger oder von einem autorisierten Mitarbeiter der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH schriftlich bestätigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. 

7. Zahlung

Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 19 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reisetermin fällig, sofern nicht anders vereinbart. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine nicht erfolgte oder verzögerte Zahlung die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages nicht berührt.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkret berechneten Stornoentschädigung kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH eine pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen, die sich wie folgt berechnet: Bis 31 Tage vor Reiseantritt betragen die Stornokosten 25 % des Reisepreises, ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %, ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %, ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %, Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Versicherungen wie z.B. Reiserücktrittskostenversicherungen oder Insolvenzversicherungen. Für die Buchung von Flugtickets als Einzelleistung zu Sondertarifen gelten gesonderte Stornobedingungen, die aus der Buchungsbestätigung ersichtlich sind.

Werden auf Kundenwunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Ortes des Reiseantritts, der Verpflegung oder des Reisetermins (Umbuchung) vorgenommen kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH hält sich vor, Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorzunehmen. 

Tritt eine Ersatzperson an Stelle des angemeldeten Teilnehmers, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Stornogebühren erhoben werden. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

9. Rücktritt und Kündigung durch DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen   

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.                   

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, falls er von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Beiderseitiges Kündigungsrecht wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Seuchen etc) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung des Veranstalters

11.1. Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

11.2. Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

11.3. Beruht der Schaden darauf, dass für den Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche des Reisenden gegen den Leistungsträger bleiben unberührt. Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende gesetzliche Vorschriften, auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

11.4. Für Ansprüche ist die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

11.5. Baden, Wintersportarten, Kartfahren, Kanutouren, Tandemfahrten, die Teilnahme an den Wettkämpfen des Münsterländer Fünfkampfes, Bosseln, Planwagentouren, Hüpfburg, Fahrradfahren, die Teilnahme an den Adventuregames, die Nutzung des Niedrigseilgartens, die Teilnahme an einem Floßbau, die Teilnahme an der Forestchallenge sowie die Teilnahme an Sonderveranstaltungen (Segelfliegen, Fallschirmspringen, Rafting, Floßfahrt, Klettern, Reiten, Freeclimbing, Bullriding, usw.) erfolgt auf eigene Gefahr.

11.6 Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH niemals für Kleidung und Wertgegenstände von Gästen haftet, die nicht ausdrücklich gegen Ausstellung einer Quittung unter Verschluss genommen werden.

11.7 Die Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH haftet nicht für passendes Wetter. Schlechtes Wetter stellt keinen Reisemangel dar. Sollte eine Outdoorveranstaltung wegen ungünstigen Wetters nicht durchgeführt werden können, so wird sich die Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH bemühen eine Ersatzveranstaltung zu organisieren. Da dies in jedem Fall möglich ist, wird darauf hingewiesen, dass ein wetterbedingter Ausfall der Veranstaltung im Risikobereich des Reisenden liegt.

12. Abtretung

Die Abtretung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig.

13. Ausschluß

Wir erwarten, dass unsere Kunden Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behalten wir uns vor, diesen von der Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Gleiches gilt, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

14. Anspruchstellung

Reiseleitungen, Tourguides und Betreuungspersonal sind nicht befugt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises, oder auf Schadensersatz mit Wirkung für DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH anzuerkennen oder den Kunden  von vertraglichen Pflichten zu entbinden. Dies obliegt allein der Geschäftsführung der DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH.

15. Haftung des Reiseveranstalters

DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordentliche Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen. DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH haftet nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, auf deren Entstehung und Richtigkeit er keinen Einfluss nehmen kann.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Sonstiges 

Mündliche Absprachen sind nachträglich schwer beweisbar. Aus diesem Grunde können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Das postalische Risiko beim Versand von Reiseunterlagen liegt beim Kunden. Bei allen durch die  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH erbrachten Leistungen behält sich die  DIRK BOLL - EVENTVERANSTALTER GMBH das alleinige Bewirtungs- und Ausschankrecht vor, soweit nichts anderes vereinbart ist. Falls ein Reiseteilnehmer dem zuwider handelt (eigene Getränke mitbringt und verzehrt, mit selbst mitgebrachten Getränken handelt oder Getränke, die ihm als All-Inkl. Gast unentgeltlich zur Verfügung stehen an andere nicht All-Inkl. Gäste weitergibt) wird eine Konventionalstrafe (Korkengeld) von Euro 100,-  vereinbart, die durch den Vertragspartner (derjenige, der die Reise für den Gast gebucht hat) zu entrichten ist. All-Inklusiv Pauschalen enden mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Entwendet ein Reiseteilnehmer Getränke oder andere Gegenstände wie z.B. Gläser, Dekogegenstände wird eine Konventionalstrafe von Euro 500,00 fällig. Davon unbenommen ist die strafrechltliche Verfolgung des Diebstahls und die Regulierung des Schaden.

17. Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für das Mahnverfahren ist Münster. 

18. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter im Sinne dieser AGB ist: Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH, Beverlandplatz 1, 48346 Ostbevern, 

Tel.: +49 2532 / 95680, Fax: +49 2532 / 956811         

Stand: September  2013

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen
I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Teamtrainings und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH insbesondere Zimmerbuchungen.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss, -partner
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zustande;diese sind die Vertragspartner. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. Ebenso ist der Vermittler verpflichtet alle buchungsrelevanten Daten, wie Adressdaten oder Kontaktdaten des Veranstalters an die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH weiterzugeben.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.

3. Rechnungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Dirk Boll-Eventveranstalter GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Dirk Boll-Eventveranstalter GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH aufrechnen.

IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

1. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:

a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH Anspruch auf angemessene Entschädigung.

b) Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH kein Schaden oder der der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

c) Sofern die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

3. Hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH

1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Dirk Boll–Eventveranstalter GmbH ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 3 nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;

• die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zuzurechnen ist;

• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

• die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gefährdet erscheinen;

• der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung d. Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer, es sei denn, die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH hat die Bereitstellung bestimmter Themenzimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH schriftlich vereinbart.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Vertragspartner steht es frei, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Der Vertragspartner ist verpfl ichtet, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der Dirk Boll –Eventveranstalter GmbH.

2. Bei der Berechnung für Leistungen, die die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen.

3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen.

4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.

5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH hat die Verschiebung zu vertreten.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Dirk Boll–Eventveranstalter GmbH mitbringen. In diesen Fällen kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH eine Servicegebühr zurDeckung der Gemeinkosten berechnen.

IX. Abwicklung der Veranstaltung

1. Soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pfl egliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bedarf dessen vorheriger schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Vertragspartner ist mit Einwilligung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.

4. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH bemüht sich, Störungen an von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.

5. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.

6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.

7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nutzen.

8. Im Landhotel Beverland der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH befi nden sich vorwiegend Nichtraucherzimmer. Diese Zimmer sind eindeutig entsprechend gekennzeichnet. Falls ein Gast in einem dieser Zimmer raucht, behält sich die Dirk Boll - Eventveranstalter GmbH vor, eine Reinigungspauschale von € 250,- zu erheben und den Gast ggfl s. des Gelände der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zu verweisen.

X. Mitgebrachte Gegenstände

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pfl icht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Dirk Boll–Eventveranstalter GmbH abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die Dirk Boll–Eventveranstalter GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

XI. Haftung des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

2. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. 

XII. Haftung der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auftreten, wird sich die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH direkt beim Auftreten des Mangels anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XII Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten der Dirk Boll–Eventveranstalter GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Dirk Boll– Eventveranstalter GmbH nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl icht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH.

5. Für eingebrachte Sachen haftet die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen.

6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspfl icht der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht, soweit die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH geltend gemacht werden.

7. Weckaufträge werden von der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

XIII. Ausschluß

Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten und Gebräuche des Ortes, an dem sie sich aufhalten, respektieren und die Disziplin und Ordnung anerkennen. Sollte einer der Reisenden grob gegen die hieraus folgenden Verhaltensanforderungen verstoßen, behält sich die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH vor, diesen auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden oder des gesetzlichen Vertreters. Dies gilt auch, wenn sich Teilnehmer in ihrem Hotelzimmer, in Hotelfl uren gerade nachts so laut verhalten, dass dies für benachbarte Zimmer unzumutbar ist.

XIIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH .

3. Der Gerichtsstand ist Münster. Die Dirk Boll – Eventveranstalter GmbH ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Stand: September 2013
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