Wunderland Kalkar

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH
Bedingungen für die Reservierung von Zimmern

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Stornierungen können nur in schriftlicher Form anerkannt werden. Bei Änderungen bzw. Stornierungen werden folgende Ausfallkosten in Rechnungen gestellt:

a. bis 60 Tage vor Ankunft: 20 % der gebuchten Leistung
b. 59 bis 30 Tage vor Ankunft: 50 % der gebuchten Leistung
c. 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 70 % der gebuchten Leistung
d. 13 bis 00 Tage vor Ankunft: 90 % der gebuchten Leistung

3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise der Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH zu zahlen.
4. Die Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies die
Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Gastes.
6. Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Wird das Zimmer am Abreisetag ohne Rücksprache mit der Rezeption über 10.00 Uhr hinaus in Anspruch genommen, werden Ihnen zusätzliche Kosten berechnet.
7. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist die Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH verpflichtet und berechtigt, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
9. Fundsachen werden maximal 14 Kalendertage aufbewahrt. Der Versand an den Eigentümer geht zu dessen Lasten.
10. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigen, Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
11. Desweiteren gelten die unter 
„Hausordnung“ genannten Punkte.

Hausordnung im Wunderland Kalkar

  1. Die Nutzung aller angebotenen Spielgeräte und die Teilnahme an allen Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko.
  2. Kernwasser Wunderland haftet nicht für Diebstähle und / oder Schäden an Kleidung, Gütern usw.
  3. Wir erwarten, dass im Kernwasser Wunderland angemessene Kleidung (bedeckter Oberkörper, entsprechendes Schuhwerk) getragen wird.
  4. Im Hotelbereich ist der Besitz von alkoholischen Getränken nicht gestattet. Werden in Ihrem Hotelzimmer alkoholische Getränke gefunden, können diese von unseren Mitarbeitern in Verwahrung genommen werden.
  5. Im Kernwasser Wunderland ist die Nutzung eigener Musikanlagen (z.B. Radios) nicht erlaubt.
  6. Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in der Kneipenstraße nur in Begleitung von Volljährigen gestattet.
  7. In der Kneipenstraße ist Selbstbedienung an den Theken nicht gestattet. Getränkegläser müssen im Bereich der Kneipenstraße bleiben.
  8. Bei Auffälligkeit durch überhöhten Alkoholkonsum oder durch unangebrachtes Benehmen, ist Kernwasser Wunderland berechtigt, entsprechend zu reagieren und wenn nötig, das Hausrecht anzuwenden und Geländeverweise auszusprechen
  9. Nach Schließen des Unterhaltungskomplexes ist der Aufenthalt in den Fluren untersagt.
  10. Ab 22.00 Uhr beginnt im Hotelbereich Nachtruhe, die einzuhalten ist.
  11. Für Schäden die Sie, oder Ihre Gruppe anrichten, haften Sie in vollem Umfang. Nach Ihrer Abreise festgestellte Schäden werden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt.
  12. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der Mitarbeiter von Kernwasser Wunderland ist Folge zu leisten.
  13. Der Konsum von Soft- und Hartdrogen im Kernwasser Wunderland ist nicht gestattet. Das Personal sowie die zuständigen Security Mitarbeiter sind dazu berechtigt, entsprechende und notwendige Kontrollen durchzuführen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  14. Sollten Sie einen Verstoß bemerken, wenden Sie sich bitte an die Rezeption.
  15. Haustiere sind auf dem kompletten Gelände vom Wunderland Kalkar nicht erlaubt.
  16. Verstöße gegen die Hausordnung und/oder gegen geltende Gesetze werden Straf-/ und Zivilrechtlich verfolgt.
  17. Herrengruppen müssen bei Anreise eine Kaution in Bar hinterlegen: 0 – 10 Personen 250,-Euro Ab 11 Personen 500,-Euro
nach
oben