Wunderland Kalkar
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kernwasser
Wunderland Freizeitpark GmbH
Bedingungen für die
Reservierung von Zimmern
1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag)
gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder, falls eine
schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
2. Stornierungen können
nur in schriftlicher Form anerkannt werden. Bei Änderungen bzw. Stornierungen werden folgende Ausfallkosten in Rechnungen gestellt:
a. bis 60 Tage vor
Ankunft: 20 % der gebuchten Leistung
b. 59 bis 30 Tage vor
Ankunft: 50 % der gebuchten Leistung
c. 29 bis 14 Tage vor
Ankunft: 70 % der gebuchten Leistung
d. 13 bis 00 Tage vor
Ankunft: 90 % der gebuchten Leistung
3. Der Gast ist
verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise der Kernwasser
Wunderland Freizeitpark GmbH zu zahlen.
4. Die Kernwasser
Wunderland Freizeitpark GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen. Wird diese nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet
dies die
Kernwasser Wunderland
Freizeitpark GmbH unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
5. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 120 Tage, so behält
sich Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH vor, Preisänderungen vorzunehmen.
Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses
zu Lasten des Gastes.
6. Die gebuchten Zimmer
stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Wird das Zimmer am Abreisetag ohne Rücksprache mit der Rezeption über 10.00 Uhr
hinaus in Anspruch genommen, werden Ihnen zusätzliche Kosten berechnet.
7. Der Gast erwirbt
keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räumlichkeiten.
Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist die Kernwasser
Wunderland Freizeitpark GmbH verpflichtet und berechtigt, sich um
gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
8. Das Mitbringen von
Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
9. Fundsachen werden
maximal 14 Kalendertage aufbewahrt. Der Versand an den Eigentümer geht zu dessen
Lasten.
10. Rechnungen ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über
dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigen,
Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
11. Desweiteren gelten
die unter „Hausordnung“ genannten Punkte.
Hausordnung im Wunderland Kalkar
- Die Nutzung aller angebotenen Spielgeräte und
die Teilnahme an allen Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko.
- Kernwasser Wunderland haftet nicht für
Diebstähle und / oder Schäden an Kleidung, Gütern usw.
- Wir erwarten, dass im Kernwasser Wunderland
angemessene Kleidung (bedeckter Oberkörper, entsprechendes Schuhwerk) getragen
wird.
- Im Hotelbereich ist der Besitz von
alkoholischen Getränken nicht gestattet. Werden in Ihrem Hotelzimmer
alkoholische Getränke gefunden, können diese von unseren Mitarbeitern in
Verwahrung genommen werden.
- Im Kernwasser Wunderland ist die Nutzung
eigener Musikanlagen (z.B. Radios) nicht erlaubt.
- Personen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt in
der Kneipenstraße nur in Begleitung von Volljährigen gestattet.
- In der Kneipenstraße ist Selbstbedienung an den
Theken nicht gestattet. Getränkegläser müssen im Bereich der Kneipenstraße
bleiben.
- Bei Auffälligkeit durch überhöhten
Alkoholkonsum oder durch unangebrachtes Benehmen, ist Kernwasser
Wunderland berechtigt, entsprechend zu reagieren und wenn nötig, das
Hausrecht anzuwenden und Geländeverweise auszusprechen
- Nach Schließen des Unterhaltungskomplexes ist
der Aufenthalt in den Fluren untersagt.
- Ab 22.00 Uhr beginnt im Hotelbereich Nachtruhe,
die einzuhalten ist.
- Für Schäden die Sie, oder Ihre Gruppe
anrichten, haften Sie in vollem Umfang. Nach Ihrer Abreise festgestellte
Schäden werden Ihnen nachträglich in Rechnung gestellt.
- Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der
Mitarbeiter von Kernwasser Wunderland ist Folge zu leisten.
- Der Konsum von Soft- und Hartdrogen im
Kernwasser Wunderland ist nicht gestattet. Das Personal sowie die
zuständigen Security Mitarbeiter sind dazu berechtigt, entsprechende und
notwendige Kontrollen durchzuführen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Sollten Sie einen Verstoß bemerken, wenden Sie sich bitte an die Rezeption.
- Haustiere sind auf dem kompletten Gelände vom Wunderland Kalkar nicht erlaubt.
- Verstöße gegen die Hausordnung und/oder gegen geltende Gesetze werden Straf-/ und Zivilrechtlich verfolgt.
- Herrengruppen müssen bei Anreise eine Kaution in Bar hinterlegen: 0 – 10 Personen 250,-Euro Ab 11 Personen 500,-Euro